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als Verein anmelden, dann Sportbetrieb und Meldungen
Achtung hier ein Hinweis zum Betreten der Halle zur Bayerischen Meisterschaft
Ab 8:15 Uhr kann sich jeder bei unserem Testcenter neben der Halle kostenlos vom Bayrischen Roten Kreuz testen lassen.
Es müssen alle einen Schnelltest mit Zertifikat mit negativem Ergebnis mitbringen. Testungen vor Ort sind möglich. Ein PCR Test ist nicht notwendig.
Für Sportler und Betreuer gilt 3 G+:
Bei den Bayerischen Meisterschaften 2022 ist auf Grund der aktuell dynamischen Pandemieemtwicklung zudem
ein Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorzulegen.
Für Zuschauer gilt 2G+. Hier darf der Test auch nicht älter als 48 Stunden sein.
Weitere Informationen zum Hygieneschutz weiter unten
BAYERISCHER RINGER – VERBAND e.V.
Mitglied des BLSV, TSB und des DRB
Hygieneschutzkonzept
für den
TSV Burgebrach
Stand: 23.03.2022
Organisatorisches
o Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website
und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
o Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptberufliches Personal, Trainer,
Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
o Unter der allgemeinen Maskenpflicht (FFP2-Maske) ist grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske
unter Beachtung der Vorgaben nach § 2 BayIfSMV zu verstehen.
o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Verweis aus
der Sportstätte.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, den Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im
In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.
o Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein
Minimum zu reduzieren.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine
aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am
Training untersagt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch
regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und
Einmalhandtücher ist gesorgt.
o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe
von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) in allen Innenräumen.
o Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler gereinigt und desinfiziert.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
Die sanitären Einrichtungen werden mind. einmal täglich gereinigt.
o Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte
Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die
Reinigung übernimmt.
o Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine
Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske).
o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus
mehreren Hausständen Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig
entsorgt.
BAYERISCHER RINGER – VERBAND e.V.
Mitglied des BLSV, TSB und des DRB
Maßnahmen zur 3G-Regelung
o Vor Betreten der Sportstätte wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass Sporttreibende
ausschließlich mit einem 3G-Nachweis (Geimpft oder Genesen oder Getestet) die Sportanlage betreten.
o Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (z.B. Übungsleiter und Trainer) können weiterhin die Sportstätte
unter Vorlage eines 3G-Nachweise betreten (Geimpft oder Genesen oder Getestet).
o Die Nachweise sind vom Verein bzw. einer beauftragten Person zu kontrollieren.
o „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht
einer beauftragten Person des Vereins vor Ort. Diese Testnachweise sind zwei Wochen aufzubewahren.
o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
o Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder eine
aktuelle Corona-Infektion vorweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training
untersagt.
o Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands
von 1,5 Metern hingewiesen.
o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell
nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
o Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) im Indoor-Bereich.
o Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
o Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen
kommt.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoor-Sport
o Indoor-Sportstätten werden alle regelmäßig für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
o Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender
Frischluftaustausch gewährleistet wird.
o Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen
o Bei der Nutzung von Umkleiden, Toiletten sowie weiteren sanitären Einrichtungen gilt eine
Maskenpflicht (FFP2-Maske). Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
o Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine
ausreichende Durchlüftung geachtet.
o Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden
kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o Die Nutzung von Haartrocknern ist ausschließlich erlaubt, wenn zwischen den Geräten ein Abstand von
2 m eingehalten wird. Die Griffe von festen Geräten werden regelmäßig desinfiziert.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
o Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2-Maske)
im Indoor-Bereich. Die Maske darf nur während der Sportausübung und der zugehörigen Erwärmung
abgenommen werden.
o Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Der Mindestabstand kann lediglich bei
der Sportausübung unterschritten werden.
o Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen und
keiner Quarantänemaßnahme unterliegen. Ausgeschlossen vom Wettkampfbetrieb sind auch Personen
mit aktuell nachgewiesener Corona-Infektion.
o Bei den Bayerischen Meisterschaften 2022 ist auf Grund der aktuell dynamischen
Pandemieentwicklung zudem ein Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
vorzulegen.
o Für alle Sportler (Heim- und Gast) gilt die Nachweispflicht nach „3G“. Dies wird durch eine Überprüfung
vor Ort sichergestellt.
o Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass auch die Sportler nur mit 3G-Nachweis die Sportstätte
betreten können und über entspr. Aushänge über die weiteren Hygieneschutzmaßnahmen
informiert werden.
o Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen
vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
o Die Sportler betreten die Mattenfläche getrennt voneinander. Trainer und Betreuer haben bis zur
Einnahme ihres Platzes in der Coaching-Zone eine Maske zu tragen.
o Die Mattenflächen werden vor, in regelmäßigen Abständen während, sowie nach den Wettkämpfen
ausreichend gereinigt und desinfiziert.
BAYERISCHER RINGER – VERBAND e.V.
Mitglied des BLSV, TSB und des DRB
o Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen
, etc.) ist zu vermeiden.
o Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
o Der Zugang zum Innenbereich der Wettkampfstätte ist für Zuschauer untersagt.
Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer
o Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mailings, etc. auf die Einhaltung der geltenden
Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der
Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
o Es dürfen sich lediglich Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheitssymptome
vorweisen oder keiner Quarantänemaßnahme unterliegen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen mit
aktuell nachgewiesener Corona-Infektion.
o Der Zugang zur Sport-/Veranstaltungsstätte ist für Zuschauer ausschließlich mit 2G-Nachweis (Geimpft
oder Genesen) zulässig.
o Bei den Bayerischen Meisterschaften 2022 ist auf Grund der aktuell dynamischen
Pandemieentwicklung zudem ein Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
vorzulegen.
o Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht (FFP2-Maske) und der Mindestabstand von 1,5 m in der
Sportstätte.
o Selbsttests werden nur akzeptiert, wenn sie vor Ort unter Aufsicht durch den Betreiber bzw. Veranstalter
durchgeführt werden. (Gilt nicht für BM 2022!)
o Der Ticketverkauf soll nach Möglichkeit online erfolgen, um Menschenansammlungen im Kassenbereich
zu vermeiden. Zuschauer erhalten Tickets mit entsprechender fester Sitzplatznummer bzw.
Kennzeichnung ihres Stehplatzes. Außerdem wird eine Kontaktdatennachverfolgung sichergestellt.
o Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend Waschbzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
o Durch entsprechende Absperrungen wird sichergestellt, dass es zu keinen Kontaktmöglichkeiten
zwischen den Sportlern und den Zuschauern kommen kann.
o Durch Einweiser, Absperrungen, etc. wird sichergestellt, dass es auch auf dem vorhandenen Parkplatz
zu keinen Menschenansammlungen und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m kommt.